Einreisebedingungen für ukrainische Flüchtlinge, die ihr Haustier mitnehmen

Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine reisen viele Menschen gemeinsam mit ihren Familien. Dazu gehören auch Haustiere und tatsächlich sind beinahe fünf Prozent aller ukrainischen Flüchtlinge mit Hund, Katze oder auch Frettchen unterwegs. Allerdings sind die Einreisebedingungen klar geregelt, wenn es um Tiere geht. Und bei der Ukraine handelt es sich um einen Sonderfall. Allerdings gelten vereinfachte Bedingungen, um die Einreise einfacher für Sie oder Ihre Angehörigen zu gestalten.

Die Ukraine ist ein nicht-gelistetes Drittland

Was bedeutet es, wenn die Ukraine als nicht-gelistetes Drittland eingestuft wird? Der Grund ist simpel, aber schwerwiegend: In der Ukraine stellt die Tollwut nach wie vor eine gewisse Problematik für Mensch und Tier dar. Dementsprechend sollten Sie sich mit den speziellen Einreisebedingungen auseinandersetzen, sollten Sie aus der Ukraine in die Schweiz einreisen wollen, oder sollten Sie Flüchtlinge kennen.

Eine kleine Entwarnung vorweg: Aufgrund der EU-Kommission wurden die Einreisebedingungen etwas vereinfacht, um ukrainischen Flüchtlingen die Einreise mit einem Haustier zu erleichtern. Die Einschätzung, dass Hunde oder Katzen mit einer Tollwutinfektion einreisen werden, fällt letztendlich ziemlich gering aus. Folgende Regelungen gelten vorübergehend:

Die Schweiz hat die Einreise für ukrainische Flüchtlinge mit Haustieren vorübergehend erleichtert.
  • Alle Tiere müssen bei Ankunft beim schweizerischen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen registriert werden
  • Alle Tiere müssen einen Impfnachweis gegen Tollwut vorbringen, ansonsten werden diese Tiere geimpft
  • Des Weiteren muss ein spezielles Anmeldeformular ausgefüllt und an die Adresse [email protected] geschickt werden
  • Sollte eine Person eine Bissverletzung von einem Tier vorweisen und eine Tollwutinfektion kann nicht ausgeschlossen werden, so muss sich diese direkt in medizinische Behandlung begeben
  • Generell gelten Einreisebedingungen für Tiere, die zu Handelszwecken in die Schweiz einreisen sollen

Wie kompliziert sind die Einreisebedingungen normalerweise?

Tatsächlich könnten Ihnen die jetzigen Einreisebedingungen bereits etwas kompliziert vorkommen. Normalerweise müssen die Tierhalter jedoch noch mehr Bedingungen erfüllen, um mit Hund, Katze oder Frettchen in die Schweiz einreisen zu dürfen. So sollten Sie beispielsweise auf die Anzahl der Haustiere achten, denn es dürfen nur maximal fünf Haustiere mit Ihnen als Tierhalter oder Tierhalterin einreisen.

Tipp: Wenn Sie mit mehreren Haustieren aus der Ukraine in die Schweiz einreisen möchten, muss klar geklärt sein, dass diese Tiere nicht den Besitzer wechseln sollen, sondern fest zu Ihnen gehören. Achten Sie also bestenfalls auf eine lupenreine Einreise mit Ihren Haustieren, damit Sie am Ende keine Probleme bekommen.

Ein im nicht-gelisteten Drittland Arzt mit entsprechender Autorisierung muss vor der Einreise eine genaue Untersuchung an den jeweiligen Haustieren durchführen. Vor allem die Blutentnahme ist entscheidend, denn es wird geprüft, ob sich Antikörper gegen Tollwut im Blut des Tieres befinden. Wichtig: Die Entnahme sowie Untersuchung muss mindestens drei Monate vor der Einreise und 30 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen. Gerade diese Einreisebedingung wurde zunächst ausser Kraft gesetzt, um eine schnelle Einreise für ukrainische Flüchtlinge mit Haustier gewährleisten zu können.

Sie können also froh sein, dass diese langwierigen und zeitlich genau festgelegten Regelungen zurzeit nicht gelten Im Angesicht der kritischen Lage ist dies ein Segen für viele ukrainische Flüchtlinge, wobei die Einreisebedingungen natürlich trotzdem recht umfangreich ausfallen.

Was können Sie als Flüchtling in der Schweiz als Hilfestellung erwarten?

Sollten Sie mit Haustier in die Schweiz eingereist sein, fallen Ihre Bedürfnisse bezüglich Ihrer Versorgung natürlich besonders aus. Sie benötigen spezielles Futter, regelmässig Wasser sowie tierärztliche Hilfe, sollte diese notwendig sein. Ihre erste Anlaufstelle ist die Webseite SwissHelpForUkrainianPets.ch.

Dort erhalten Sie Informationen über entsprechende Unterkünfte, die Sie mit Haustieren aufsuchen können. Sie können sich stets sicher sein, dass Sie mit entsprechendem Futter sowie Wasser für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen ausgestattet werden.

Grundsätzlich erhalten Sie folgende Hilfsstellungen:

  • Tierfreundliche Unterkünfte, wobei von Kanton zu Kanton Unterschiede auftreten können
  • Es gibt Abholstellen, an denen Sie Tierfutter und weiteres Zubehör für Ihr Haustier erhalten (halten Sie Ihren Ausweis S bereit)
  • Viele Tierärzte bieten Erstbehandlungen kostenfrei oder zu ermässigten Preisen an
  • Die Stiftung <<Stiftung für das Tier im Recht>> hilft Ihnen bei allen Rechtsangelegenheiten
  • Vermisste Haustiere können bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale gemeldet werden, wobei Sie auch die Polizei mit der Rufnummer 117 informieren sollten
  • Verschiedene Facebook-Gruppen geben Ihnen weitere Hilfestellungen in Bezug auf die Einreise in die Schweiz mit einem Haustier

Es ist herzerwärmend, dass sich viele Menschen eben nicht nur für das menschliche, sondern auch das Tierwohl in Zeiten dieses Krieges einsetzen. Nutzen Sie die Hilfestellungen der Schweiz in Bezug auf die Einreise mit einem Haustier aus der Ukraine, um die beste Versorgung für Ihre ganze Familie zu erhalten.

Quellen:

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