Hitzefalle Auto: Hunde im Sommer in Gefahr

Sommerzeit ist Reisezeit. Häufig sind die Familienhunde mit an Bord. Für Hunde kann die pralle Sonne schnell zur Gefahr werden. Bereits im Frühsommer kann ein überhitztes Fahrzeug für Tiere gefährlich werden. Wer Hunde in überhitzten Fahrzeugen zurücklässt, handelt gedankenlos und macht sich strafbar. In der Schweiz werden jährlich etwa 30 Hundehalter zu Strafen von mehreren hundert Franken verurteilt, weil sie ihre Tiere in überhitzten Autos zurückliessen.

Hexenkessel Pkw: so schnell können die Temperaturen ansteigen

Daraus ergibt sich folgende, teils erschreckende, Statistik:

  • Aussentemperatur 20 Grad – Temperatur im Fahrzeug nach 30 Minuten 36 Grad
  • Aussentemperatur 24 Grad – Temperatur im Fahrzeug nach 30 Minuten 40 Grad
  • Aussentemperatur 28 Grad – Temperatur im Fahrzeug nach 30 Minuten 44 Grad
  • Aussentemperatur 32 Grad – Temperatur im Fahrzeug nach 30 Minuten 48 Grad
Tipp: An den Temperaturen im aufgeheizten Wagen kann auch ein geöffneter Fensterspalt nichts ändern. Die Wärmeabgabe durch Hecheln ist aufgrund des geringen Luftraumes nicht möglich.

Die Hitzebelastung kann bei den Tieren zu einem Kreislaufzusammenbruch führen. Besonders Welpen oder ältere und kranke Hunde sind akut gefährdet. Als besonders hitzeempfindlich gelten auch kurznasige Rassen wie Möpse, Bulldoggen oder Pekinesen. Diese Hunde besitzen ohnehin eine eingeschränkte Atmung und der Wärmeaustausch wird zusätzlich eingeschränkt.

Ist einen Hund in überhitzten Autos zurücklassen strafbar?

Nach Schweizer Recht ist das Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen nicht nur eine Tierquälerei, sondern auch strafbar. Die Richter werten derartiges Verhalten als Vernachlässigung und Misshandlung.

Auf den gedankenlos handelnden Tierhalter können Geldstrafen von mehreren hundert bis tausend Franken zukommen. In schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Hunde aus überhitzten Autos befreien – was gilt es rechtlich zu beachten?

Rechtlich gesehen hat ein Aussenstehender, der einen Hund aus einem überhitzten Fahrzeug befreit, nichts zu befürchten – wie der STS betont. Die Rettung des Tieres hat Vorrang. Der Retter kann sich zudem darauf berufen, ganz im Sinne des Tierhalters zu agieren. Richter sprechen hier von einer hypothetischen Einwilligung des Geschädigten.

Tipp: Liesse der Zustand des Hundes den Beizug von Feuerwehr oder Polizei zu, hat der eigenständig handelnde Retter die Reparaturkosten für die eingeschlagene Fensterscheibe oder die aufgebrochene Tür selbst zu tragen.  

Hund aus überhitzten Autos befreien – wie ist vorzugehen?

Eine eigenständige Befreiungsaktion sollte erst gestartet werden, wenn die Rettungskräfte nicht rechtzeitig eintreffen und es sich um einen Notfall handelt. Dies lässt sich daran erkennen, dass der Hund stark winselt und jault oder bereits bewusstlos geworden ist.

Der befreite Hund sollte an einen schattigen Platz gebracht werden. Bis der Tierarzt eintrifft, ist der Körper mit kühlen Tüchern zu versorgen.

Hunde auf Reisen – was ist zu beachten?

Laut Strassenverkehrsgesetz (Art. 30 und 31) liegt es in der Verantwortung des Fahrers, mitreisende Tiere so zu sichern, dass sie niemanden gefährden oder behindern. Ausserdem verlangt die Tierschutzverordnung, dass Tiere während des Transports genügend Platz haben. Am sichersten sind Hundeboxen, die eine ausreichende Grösse aufweisen und damit einen artgerechten Transport sicherstellen. Mehr zum Thema „Sicher unterwegs“ finden Sie in unserem Blog.

Hunde sollten keinesfalls im Wagen zurückgelassen werden. Um die Sonneneinstrahlung während der Fahrt so gering wie möglich zu halten, helfen getönte Folien an den Autoscheiben. Die Autofenster sind nur einen Spaltbreit zu öffnen. Zugluft kann bei Hunden schnell zu einer Bindehautentzündung führen.

Bei längeren Touren sollte alle zwei bis drei Stunden pausiert werden. Der Hund sollte die Möglichkeit bekommen, sein Geschäft zu verrichten, etwas Auslauf erhalten und Futter und Wasser zu sich nehmen.

Weitere Informationen zum Thema „Hitzetod im Auto“ finden Sie im kostenfreien Ratgeberportal https://www.bussgeldkataloge.de/hitzetod-im-auto/.

Schreibe einen Kommentar

Geschlecht